Die Förderbausteine 2026 im Überblick
Die Förderung über das KfW-Programm 458 setzt sich aus drei Bausteinen zusammen, die Sie kombinieren können – gedeckelt auf insgesamt 80%.
| Förderbaustein | Höhe | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30% | Alle Eigentümer (Selbstnutzer, Vermieter, Unternehmen, Kommunen) |
| Klimageschwindigkeitsbonus | +16% | Austausch funktionierende fossile Heizung (Öl, Kohle, Gas >20J). Nur Selbstnutzer. Ab 21.07.2026: 16% (vorher 20%), ab 02/2027 halbjährlich −4 Punkte. |
| Einkommensbonus (gestaffelt) | +40/30/10% | Zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000 € (+40%), bis 40.000 € (+30%), bis 50.000 € (+10%). Haushalte mit minderjährigen Kindern: 10.000 € Einkommensabzug. Nur Selbstnutzer. |
| Effizienzbonus | Zum 21.07.2026 ersatzlos gestrichen | |
| Maximum | 80% | Gedeckelt. Förderfähige Kosten: max. 28.000 € (ab 21.07.2026) → max. 22.400 € Zuschuss |
Rechenbeispiel: Was bekommen die meisten?
Typischer Eigenheimbesitzer (zvE > 50.000 €) tauscht Gas-Heizung (25 Jahre alt) gegen Luft-Wasser-Wärmepumpe:
30% Grundförderung + 16% Klimabonus = 46% Förderung
Bei 28.000 € förderfähigen Kosten: 12.880 € Zuschuss, Eigenanteil 15.120 € (bei 28 K€ Gesamtkosten).
Mit Einkommensbonus (Haushaltseinkommen ≤30.000 €): 80% = 22.400 € Zuschuss (Deckel), Eigenanteil entsprechend gering.
Grundförderung: 30% für alle
Die Grundförderung von 30% steht jedem zu – egal ob Selbstnutzer, Vermieter, Unternehmen oder Kommune. Gefördert wird der Einbau einer Wärmepumpe als Heizung in bestehenden Gebäuden. Die Wärmepumpe muss die technischen Mindestanforderungen der BEG erfüllen.
Förderfähig sind: die Wärmepumpe selbst, Installation, Anschluss an das Heizsystem, notwendige Umfeldmaßnahmen (z.B. Anpassung der Heizkörper), Entsorgung der Altanlage und die Fachplanung.
Klimageschwindigkeitsbonus: +16%
Der Klimageschwindigkeitsbonus belohnt den schnellen Umstieg von fossilen Heizungen. Sie erhalten zusätzliche 16% (ab 21.07.2026; vorher 20%), wenn Sie eine funktionierende fossile Heizung ersetzen:
- Öl-Heizung (jedes Alter)
- Kohle-Heizung (jedes Alter)
- Gasetagen-Heizung (jedes Alter)
- Nachtspeicher-Heizung (jedes Alter)
- Gas- oder Biomasse-Heizung älter als 20 Jahre
Wichtig: Der Bonus gilt nur für selbstnutzende Eigentümer und schmilzt ab Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte ab. Wer früher tauscht, bekommt also mehr.
Einkommensbonus: gestaffelt bis +40%
Seit dem 21.07.2026 ist der Einkommensbonus gestaffelt: +40% bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 30.000 €, +30% bis 40.000 €, +10% bis 50.000 €. Haushalte mit minderjährigen Kindern dürfen pauschal 10.000 € vom Einkommen abziehen. Der Nachweis erfolgt über die Einkommensteuerbescheide der letzten zwei Jahre. Dieser Bonus gilt nur für selbstnutzende Eigentümer.
Effizienzbonus: gestrichen
Der frühere 5%-Effizienzbonus (für Sole-/Wasser-Wärmepumpen und natürliche Kältemittel wie Propan R290) wurde mit der Reform zum 21.07.2026 ersatzlos gestrichen — ebenso der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen. Technisch bleiben Geräte mit natürlichem Kältemittel trotzdem die richtige Wahl (zukunftssichere F-Gase-Verordnung).
Die von bee-doo verbauten tecalor-Wärmepumpen (Stiebel Eltron) erfüllen diese Anforderung – inklusive des neuen Schallschutzes.
bee-doo übernimmt Ihren kompletten Förderantrag
Wir berechnen Ihre individuelle Förderhöhe, stellen den KfW-Antrag und kümmern uns um alle Nachweise. Kostenlos im Installationspreis enthalten.
Förderung berechnen lassen →Neu 2026: Verschärfte Schallschutz-Anforderungen
Achtung: Nicht alle Wärmepumpen sind 2026 förderfähig
Seit dem 01.01.2026 müssen Luft-Wasser-Wärmepumpen strengere Schallgrenzwerte einhalten. Die Geräuschemissionen müssen jetzt 10 dB unter dem gesetzlichen Grenzwert der EU-Ökodesign-Verordnung liegen (vorher waren es nur 5 dB). Prüfen Sie vor dem Kauf unbedingt, ob das gewählte Modell diese verschärften Anforderungen erfüllt – sonst gibt es keinen Zuschuss.
bee-doo verbaut ausschließlich Modelle, die die neuen Schallgrenzwerte einhalten. Die tecalor-Wärmepumpen von Stiebel Eltron – made in Germany – gehören zu den leisesten auf dem Markt und sind nachweislich förderfähig.
So stellen Sie den Antrag: Schritt für Schritt
- Energieberatung: Lassen Sie von einem Fachbetrieb prüfen, welche Wärmepumpe zu Ihrem Haus passt.
- Vertrag mit auflösender Bedingung: Schließen Sie einen Liefer-/Leistungsvertrag ab, der ein Rücktrittsrecht bei Förderablehnung enthält.
- KfW-Antrag stellen: Über das KfW-Kundenportal vor Beginn der Arbeiten den Zuschuss beantragen (Programm 458).
- Installation durchführen: Nach Förderzusage wird die Wärmepumpe installiert.
- Nachweise einreichen: Rechnungen und Fachunternehmer-Erklärung an die KfW senden.
- Auszahlung: Der Zuschuss wird in der Regel innerhalb von 4–8 Wochen ausgezahlt.
Ergänzungskredit: Wenn die Förderung nicht reicht
Zusätzlich zum Investitionszuschuss bietet die KfW einen zinsvergünstigten Ergänzungskredit von bis zu 120.000 €. Besonders attraktiv für Haushalte mit einem Einkommen bis 90.000 €/Jahr, da diese einen nochmals verbesserten Zinssatz erhalten.
Wärmepumpe + Photovoltaik: Das perfekte Duo
Die Kombination aus Wärmepumpe und PV-Anlage ist wirtschaftlich besonders attraktiv: Der selbst erzeugte PV-Strom senkt die Betriebskosten der Wärmepumpe drastisch. Beide Systeme werden separat gefördert – die WP über KfW 458, die PV über die MwSt-Befreiung und Einspeisevergütung.
Komplettsystem-Vorteil bei bee-doo
bee-doo installiert PV, Speicher und Wärmepumpe aus einer Hand. Alle Gewerke aus einer Hand koordiniert. Das bedeutet: ein Ansprechpartner, keine Schnittstellenprobleme, und eine perfekt aufeinander abgestimmte Anlage mit intelligentem Energiemanagement.
3.000+ installierte Anlagen • Top-bewertet auf Trustpilot • bis zu 30 J. Leistungsgarantie (AIKO)
Häufige Fragen zur Wärmepumpen-Förderung 2026
Wie hoch ist die Förderung für Wärmepumpen 2026?+
Die Grundförderung beträgt 30%. Durch Boni (Klimageschwindigkeitsbonus 16%, Einkommensbonus gestaffelt bis 40%) sind bis zu 80% möglich. Bei 28.000 € förderfähigen Kosten ergibt das maximal 22.400 € Zuschuss (Deckel 80%).
Wer bekommt den Klimageschwindigkeitsbonus 2026?+
Selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionierende fossile Heizung (Öl, Kohle, Gasetagen, Nachtspeicher oder Gas-/Biomasseheizung älter als 20 Jahre) durch eine Wärmepumpe ersetzen. Der Bonus gilt bis Ende 2028.
Muss ich den Förderantrag vor der Installation stellen?+
Ja. Der Antrag wird über das KfW-Kundenportal gestellt, bevor die Arbeiten beginnen. Sie können vorab einen Vertrag mit dem Handwerker abschließen – mit einer auflösenden Bedingung für den Fall der Förderablehnung.
Welche neuen Anforderungen gelten 2026 für Wärmepumpen?+
Ab 01.01.2026 müssen Luft-Wasser-Wärmepumpen 10 dB unter dem EU-Ökodesign-Grenzwert liegen (vorher 5 dB). Achten Sie beim Kauf unbedingt darauf, dass das Modell diese verschärften Schallschutz-Anforderungen erfüllt.
Kann ich Wärmepumpe und Photovoltaik zusammen fördern lassen?+
Ja! Beide Systeme werden separat gefördert und die Förderungen sind kombinierbar. WP über KfW 458, PV über MwSt-Befreiung und Einspeisevergütung. Die Kombination ist wirtschaftlich besonders attraktiv.
Wie lange dauert die Auszahlung der KfW-Förderung?+
Nach Einreichung aller Nachweise (Rechnungen, Fachunternehmer-Erklärung) dauert die Auszahlung in der Regel 4–8 Wochen.
Wärmepumpe mit bis zu 80% Förderung
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